07.09.2020 - 15 Beschluss über eine Parkgebührenverordnung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Krohn merkt an, dass der Parkplatz am Amtsgericht fehlt.

 

Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass der Parkplatz Bürgerwiese damit gemeint ist und schlägt eine Umbenennung vor.

 

Herr Schiffner macht darauf aufmerksam, dass in der Beschlussvorlage die Empfehlung der Verwaltung in der Version vom 26.07.2020 geschrieben steht.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Verwaltung die Endfassung empfiehlt.

 

Frau Münter kritisiert, dass die ursprüngliche Fassung nicht mehr nachvollziehbar ist. Sie geht wiederholt darauf ein, dass §7 Abs. 2 falsch formuliert sei und gestrichen werden sollte. Sie betont, dass bei jeder Entscheidung das Opportunitätsprinzip angewendet werden sollte.

 

Herr Baetke möchte wissen, ob die Parkzeit samstags auch bis 17 Uhr gilt.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass sich an den Satzungen der Hansestadt Wismar und des Amtes Klützer Winkel orientiert wurde. Der Vorschlag der Verwaltung ist die Endfassung.

 

Herr Krohn spricht sich dafür aus, dass die Parkzeit am Samstag bis 12 Uhr ausreichend ist. Der § 7 Abs. 2 der Parkgebührenverordnung sollte beibehalten werden.

 

Herr Baetke beantragt die Änderung der Parkzeit am Samstag bis 12 Uhr. Weiterhin merkt er an, dass die Formulierung durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde geprüft wird.

 

Frau Münter unterstreicht ihre Darlegungen mit Beispielen, u.a. die Parksituation an der Grundschule Fritz Reuter.

 

Der Bürgermeister betont, dass es bei dem Beispiel der Grundschule Fritz Reuter um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Parken im unzulässigen Bereich ging. Hier gibt es eine andere Grundlage. Er merkt weiterhin an, dass alle Bescheide, die dort ausgestellt wurden, rechtskräftig geworden sind. Im Sachverhalt wurde geschildert, warum die Formulierung „kann“ nicht verwendet wird. Es ist den Verkehrsüberwachern nicht zuzumuten, dass sie bei ihrer Arbeit noch dokumentieren, in welchen Fall sie wie Ermessen ausgeübt haben.

 

Herr Scharnweber bittet um Abstimmung.

 

Herr Baetke informiert, dass auch die Namensänderung des Parkplatzes und die Änderung für Samstags bis 12 Uhr hiermit beantragt wird.

 

 

 

Sachverhalt:

Im Bericht des Gemeindeprüfungsamtes ist festgestellt worden, dass es für die geltende Parkgebührenverordnung der Stadt Grevesmühlen keinen rechtskräftigen Beschluss der Stadtvertretung gibt.

 

Laut § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Stadtvertretung über die Höhe der Parkgebühren.

Hierbei geht es nur um die Gebühren auf den von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen. Ordnungswidrigkeiten, die aufgrund der Straßenverkehrsordnung geahndet werden, sind davon nicht betroffen.

Mit Erlass der Verordnung nimmt der Bürgermeister sein Ermessen, ob ein Verwarn- bzw. Bußgeld erhoben wird, vorweg. Dies soll einerseits Willkürentscheidungen vorbeugen und stellt andererseits auch für die Nutzerinnen und Nutzer der Parkflächen eine Sicherheit da, ob und wann Verwarn- bzw. Bußgelder erhoben werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“, kurz: „Parkgebührenverordnung“ entsprechend der Anlage.

 

Nach Beratung im Hauptausschuss am 18.08.2020 wurde die Verordnung redaktionell überarbeitet. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Version vom 26.07.2020.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“.

 

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag zur Änderung des Namens und der Parkzeit am Samstag:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage