18.08.2020 - 12 Beschluss über eine Parkgebührenverordnung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner erkundigt sich, wem die bisher erhobenen Parkgebühren zustehen.

 

Der Bürgermeister antwortet hierzu, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Wird hier kein Widerspruch eingelegt, ist der Verwaltungsakt abgeschlossen. Einige Widersprüche sind bereits eingegangen.

 

Herr Schiffner bringt zum Ausdruck, dass er kein Verständnis für Rückforderungen hat.

 

Sachverhalt:

Im Bericht des Gemeindeprüfungsamtes ist festgestellt worden, dass es für die geltende Parkgebührenverordnung der Stadt Grevesmühlen keinen rechtskräftigen Beschluss der Stadtvertretung gibt.

 

Laut § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Stadtvertretung über die Höhe der Parkgebühren.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“, kurz: „Parkgebührenverordnung“ entsprechend der Anlage.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage