18.08.2020 - 9 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft  zustimmend zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2765&TOLFDNR=40709&selfaction=print