13.08.2020 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 "Schulcam...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des aus der Machbarkeitsstudie entwickelten Entwicklungskonzeptes für den Bildungsstandort Grevesmühlen geschaffen werden. Es ist vorgesehen, den Bereich des geplanten Schulcampus als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung der Neubauten, die Sanierung und den Umbau vorhandener Schulgebäude sowie der Neuordnung der Schulbeförderung sowie der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten und die Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind.

 

Diskussion: Der Bürgermeister führt zum aktuellen Sachstand aus. In der nächsten Sitzungsrunde sollen verschiedene Varianten der Verkehrsplanung vorgestellt werden.

 

Frau Münter wünscht sich die Planung einer Schwimmhalle auf dem Grundstück der Regionalen Schule. Es wird empfohlen, ein Antrag an die Stadtvertretung hinsichtlich der Einbeziehung einer Schwimmhalle in das Projekt „Schulcampus“ zu stellen.

Herr Fett und Herr Krohn führen die hohen Betreiberkosten an. Eine Schwimmhalle ist nicht tragfähig für den städtischen Haushalt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Schulcampus" für das Gebiet des Schulcampus am Ploggenseering.
  2. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 44 ist dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.
  3. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung, Modernisierung und Umgestaltung des Schulcampus.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Bebauungsplan wird im Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB geführt. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) und der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird gem. § 13 (2) Nr.1 BauGB verzichtet.

 

  1. Die Planungsanzeige an die für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen ist vorzunehmen. Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind frühzeitige Abstimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zu führen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2763&TOLFDNR=40606&selfaction=print