10.08.2020 - 14 EFRE Förderperiode 2014-2020 Integrierte Nachha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 10.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahler erklärt, dass derartige Beschlüsse in den zurückliegenden Jahren mehrfach gefasst wurden, in deren Ergebnis Fördermittel (Beispiele: Kirchstraße, Ploggenseeschule) ausgereicht wurden.
Zur diesmaligen Abfrage wurde geprüft, welche Projekte ausgereift sind und auch in der Förderperiode umgesetzt und somit abgerechnet werden können. Daraus resultiert die Vorliegende Liste. Der Hauptausschuss soll nach Empfehlung von Finanz- und Bauausschuss die Priorität festlegen. Er gibt nähere Erläuterung zu den beiden vorgeschlagenen Maßnahmen.
Herr Schiffner bezeichnet das Multifunktionsgebäude als besonders wichtig. Er würde das Toilettenhäuschen auf Nr. 2 setzen. Dies findet die einstimmige Zustimmung der Finanzausschussmitglieder.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.06.2020 ist die Stadt Grevesmühlen vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V aufgefordert worden, bis zum 28. August 2020 konkrete Projektanträge für den 4. EFRE-Projektaufruf im Rahmen der EFRE-Förderung 2014 – 2020, Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung zu stellen.
Nach Rückfrage im Ministerium wurde eine zusätzliche Förderung für den Schulcampus in diesem Aufruf ausgeschlossen.
Die Projektauswahl und deren Reihenfolge haben nach den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums in „geeigneter“ Form transparent und öffentlich zu erfolgen. Aufgrund des Einreichungstermins entscheidet der Hauptausschuss über die Projektauswahl und die Festlegung deren Reihenfolge..
Bei der Auswahl der Einzelprojekte für den 3. Projektaufruf sind folgende Ziele zu verfolgen:
a) Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes
b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität
c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft
Weiterhin ergeben sich aus den Maßgaben des Projektaufrufs zudem einige zu beachtende Vorgaben: Die Maßnahmen müssen hinreichend planerisch vorbereitet sein und beschrieben werden können. Insbesondere ist ein Vorentwurf und/oder eine Kostenschätzung gem. DIN 276 erforderlich. Die Projekte müssen bis zum 30.06.2023 realisiert werden.
Das Mindestbauvolumen muss 100 T€ übersteigen. Die Förderung ist mit 75 % der förderfähigen Kosten benannt worden.
Somit sind folgende zwei Projekte für eine Förderung geeignet:
a) Multifunktionsgebäude mit integriertem Hort
b) Außenanlage des Jugendzentrums, inkl. Umbau des „Toilettenhäuschens“ zum Lager- und Geräteraum
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,1 kB
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