10.08.2020 - 10 Beschluss über eine Parkgebührenverordnung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Faasch fragt, ob durch das Fehlen des Beschlusses alle erhobenen Bußgelder rechtswidrig gewesen sind. Der Bürgermeister erwidert, dass alle Bescheide bestandskräftig geworden sind.

 

Herr Holm-Bertelsen fragt, ob aktuell nicht auch Sonntags Parkgebühren erhoben werden Dies wird verneint.

 

Sachverhalt:

Im Bericht des Gemeindeprüfungsamtes ist festgestellt worden, dass es für die geltende Parkgebührenverordnung der Stadt Grevesmühlen keinen rechtskräftigen Beschluss der Stadtvertretung gibt.

 

Laut § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Stadtvertretung über die Höhe der Parkgebühren.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“, kurz: „Parkgebührenverordnung“ entsprechend der Anlage.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage