10.08.2020 - 10 Beschluss über eine Parkgebührenverordnung für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 10.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Faasch fragt, ob durch das Fehlen des Beschlusses alle erhobenen Bußgelder rechtswidrig gewesen sind. Der Bürgermeister erwidert, dass alle Bescheide bestandskräftig geworden sind.
Herr Holm-Bertelsen fragt, ob aktuell nicht auch Sonntags Parkgebühren erhoben werden Dies wird verneint.
Sachverhalt:
Im Bericht des Gemeindeprüfungsamtes ist festgestellt worden, dass es für die geltende Parkgebührenverordnung der Stadt Grevesmühlen keinen rechtskräftigen Beschluss der Stadtvertretung gibt.
Laut § 22 Abs. 3 Ziffer 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Stadtvertretung über die Höhe der Parkgebühren.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der „Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Grevesmühlen“, kurz: „Parkgebührenverordnung“ entsprechend der Anlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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