10.08.2020 - 5 Annahme einer Spende für das Jahr 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner weist darauf hin, dass der steuerbegünstigte Zweck nach Abgabenordnung nicht die hier ausgewiesene Pflege der Grünanlagen sein darf. 

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.           

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Spende der Firma Rudebo GmbH in Höhe von 1.190,00 Euro für die Pflege der Grünanlagen der Stadt für das Jahr 2020.                              

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0