15.06.2020 - 15 Antrag der SPD Fraktion - Grünschnittentsorgung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 15.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Baetke erläutert den Antrag der SPD Fraktion. Als Beispiel nennt er die Stadt Gadebusch. Dort ist an festen Tagen im März und Oktober eine Abgabe von Grünschnitt möglich. Auch in Seehof kann Grünschnitt abgegeben werden. Hier sind Container aufgestellt. Der Bürgermeister soll beauftragt werden eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Herr Zachey ist der Auffassung, dass dem privaten Entsorgungsbetrieb der Umsatz weggenommen wird.
Auch Herr Krohn sieht den Aufwand als zu groß an. Die genannten Beispiele lassen sich nicht mit Grevesmühlen vergleichen. Er spricht sich dagegen aus.
Aus der Sicht von Herrn Fett ist der Antrag überflüssig. Er nennt als Beispiel, dass in der Kleingartenanlage am Ploggensee Container aufgestellt waren und berichtet von den negativen Erfahrungen.
Frau Oberpichler fragt nach, ob die Antwort des Entsorgungsbetriebes noch vorliegt.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Firma GER im Umweltausschuss erläutert hat, dass sie mit der Entsorgung von Grünschnitt von Privatpersonen einen Umsatz von 100.000€ erzielen. Die Kosten für die Variante der Stadt (Personal Bauhof + Entsorgung) belaufen sich auf 110.000€.
Frau Münter geht auf die Zuständigkeiten ein. Dazu verweist sie auf § 38 der Kommunalverfassung M-V und teilt mit, dass der Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorbereitet und ausführt. Eine geregelte Grünschnittentsorgung würde das Abbrennen von Grünschnitt im März und Oktober eindämmen.
Auch Herr Uhle äußert sich zur Thematik und ist der Ansicht, dass die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens nicht von der Grünschnittentsorgung abhängt. Die aufgezeigten Beispiele zeigen, dass es funktioniert. Er informiert, dass das Modell der Stadt Gadebusch vor Ort angesehen werden kann.
Der Bürgermeister verdeutlicht, dass es bei den genannten Beispielen vor Ort kein Unternehmen gibt, was mit der Grünschnittentsorgung betraut ist. Falls es zu Entsorgungsleistungen durch die Stadt kommen sollte, entstehen auch hier Kosten, die anderweitig subventioniert werden müssten.
Sachverhalt:
Im Jahr 2019 wurde eine Prüfung durch die Verwaltung vorgenommen, die jedoch zu keinen
endgültigem Ergebnis führte. Der Umweltausschuss befasste sich ebenfalls mit dieser
Thematik und beschloss mehrheitlich eine erneute Prüfung der Sachlage.
Seit Jahren ist es für die Bürgerinnen und Bürger möglich, den angefallenen Grünschnitt
professionell bei einem Entsorgungsbetrieb, auf dessen Recycling Park in Neu Degtow,
entsorgen zu können. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Durch diesen Umstand kommt
es vermehrt zu „illegalen“ Entsorgungen und zum aktiven Verbrennen des Grünschnitts im
Stadtgebiet. Durch eine klare Regelung, in Zusammenarbeit mit dem
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg, könnte die Stadt
Grevesmühlen ihren Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Grünschnittentsorgung
ermöglichen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird erneut beauftragt zu prüfen, inwieweit die Stadt Grevesmühlen ihren
Bürgerinnen und Bürgern eine (zeitweise) kostenlose Grünschnittentsorgung ermöglichen
kann. Hierbei sind Varianten zu prüfen, die bereits in anderen Gemeinden des Landkreises
Nordwestmecklenburg erfolgreich umgesetzt werden. Exemplarisch sind hier die Städte Rehna
und Gadebusch sowie die Gemeinden Selmsdorf, Boltenhagen und Seehof zu nennen. Die
entsprechenden Fachausschüsse sind in die Ergebnisse der Prüfung einzubinden. Für ein
Testlauf sollte ein 2 Jahreszeitraum gewählt werden, um aussagekräftige Daten zu erhalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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