15.06.2020 - 10 Erteilung einer Aussagegenehmigung im gerichtli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Im Umlegungsverfahren U4 „Zum Sägewerk“ der Stadt Grevesmühlen, welches zur Verwirklichung des Bebauungsplans 39 „Zum Sägewerk“ durchgeführt werden soll, kam es zu divergierenden Rechtsaufassungen zwischen einzelnen Verfahrensbeteiligten, für deren Klärung der Rechtsweg beschritten wurde. Das Verfahren ist inzwischen in 2. Instanz beim Oberlandesgericht Rostock anhängig. Dieses hat mit Beschluss vom 28.04.2020 die Stadt Grevesmühlen gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Verfahren beigezogen. Es erscheint daher wahrscheinlich, dass der Bürgermeister im weiteren Verlauf des Verfahrens in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter der Stadt Grevesmühlen sich zur Sache äußern soll.

 

Dafür benötigt der Bürgermeister eine Genehmigung, weil er als Beamter gemäß § 38 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Genehmigung erteilt gemäß § 38 Abs. 3 Satz 2 (BeamtStG) der Dienstvorgesetzte. Das ist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.a) in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 Nr. 2.a) des Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz – LBG M-V)

 die Stadtvertretung Grevesmühlen. 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung erteilt dem Bürgermeister, Herrn Lars Prahler, die Genehmigung, in dem Verfahren Drebenstedt, C. u.a. ./. Umlegungsausschuss der Stadt Grevesmühlen u.a. vor dem Oberlandesgericht Rostock zum Aktenzeichen 13 U 2/17 Baul; 4 O 148/17 Baul LG Schwerin auszusagen und Erklärungen zur Sache abzugeben.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0