15.06.2020 - 14 Beschluss über die die außerplanmäßige Auszahlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 15.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Annette Kutschera
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Im Zuge der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Schulkomplex „Am Ploggensee“ waren sämtliche Garderoben aus den Fluren zu entfernen und in separaten Garderobenräumen unterzubringen, da in den Klassenräumen kein Platz zur Verfügung stand. Um Raumkapazitäten für eine ausreichende Hortbetreuung zu schaffen, müssen nun im Haus 1 Garderobenräume umgenutzt werden. Lt. Brandschutzkonzept sind im Flur- und Treppenraum fest eingebaute Möblierungen aus Hartholz oder nicht brennbaren Materialien zulässig. Daher ist geplant, für die Unterbringung der Garderoben im Haus 1 auf allen 3 Etagen entsprechende Schränke einzubauen.
Die Kostenschätzung dafür beträgt 25.000,00 €. Da die Maßnahme nicht geplant war, wird eine außerplanmäßige Auszahlung in dieser Höhe erforderlich.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss bei außerplanmäßigen oder überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 5.000 € bis 250.000 € je Ausgabefall. Da die Maßnahme zum Anfang des neuen Schuljahres umgesetzt werden soll und die nächste planmäßige Hauptausschusssitzung erst am 18.08.2020 stattfindet, wird die Stadtvertretung gebeten, über die außerplanmäßige Auszahlung zu entscheiden.