15.06.2020 - 7 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Straathof, gibt einen kurzen Einblick in die aufwendige Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Herr Baetke spricht die Zahlungsunfähigkeit einer Gemeinde an und möchte wissen, wie damit umgegangen wird.

 

Herr Straathof geht darauf ein, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nur feststellen darf. Der Gemeinde wurde die Haushaltsgenehmigung nur mit Auflagen erteilt. Es soll versucht werden die Gemeinde zu unterstützen.

 

Herr Schiffner merkt an, dass der Rechnungsprüfungsausschuss immer einen wachsamen Blick auf das Verwaltungshandeln hat.

 

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2760&TOLFDNR=40088&selfaction=print