19.05.2020 - 3.1 Maskenpflicht während der Sitzungen

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Wortprotokoll

 

Frau Münter legt ihren Standpunkt zur Maskenpflicht dar und geht dabei auf die Verordnung der Landesregierung ein. Dort ist keine Maskenpflicht für kommunale Gremien festgeschrieben. In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass er sein Hausrecht wahrnimmt und bei Sitzungen im Rathaus Masken getragen werden sollen. Frau Münter führt aus, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Maßnahme handelt und der Bürgermeister keine Sonderrechte besitzt. Sie spricht sich dafür aus, ihre Maske abzunehmen.

 

Herr Schulz äußert sich zur Sache. Er hält das Tragen der Maske weiterhin für erforderlich, da die Mindestabstände u.a. beim Betreten und Verlassen des Saales nicht eingehalten werden.

 

Der Bürgermeister führt aus, dass eine juristische Prüfung erfolgt ist und er Frau Münter in ihrer Einschätzung recht gibt. Frau Münter kann also ihre Maske abnehmen. Das Handeln des Bürgermeisters, welches im letzten Hauptausschuss abgestimmt wurde, ist durch die Verordnung vom 8. Mai nicht abgedeckt. Er ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass seine Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitarbeitern besteht. Weiterhin geht er auf die Vorbildfunktion ein. Zudem verweist er darauf, dass die bisherige Vorgehensweise im letzten Hauptausschuss abgestimmt wurde und ohnedies heute im Hauptausschuss die weitere Vorgehensweise nochmals abgestimmt werden sollte.

 

Auch Herr Baetke meldet sich zu Wort und nennt als Beispiel die Sitzung des Kreistages. Dort soll die Maske bis zum Erreichen des Platzes getragen werden. Die Entscheidung sollte in eigenem Ermessen liegen.

 

Herr Schulz betont wiederholt die Dringlichkeit der Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Frau Münter äußert sich erneut und merkt an, dass das Tragen einer Maske beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten in Ordnung ist, jedoch nicht während einer Sitzung. Sie berichtet weiterhin von Gesprächen mit zwei Ärzten. Diese halten eine Maskenpflicht in diesem Umfeld nicht erforderlich.

 

Herr Krohn vertritt die Ansicht, dass das Einhalten des Mindestabstandes ausreichend ist. Auch er spricht sich für das Tragen einer Maske beim Betreten und Verlassen von Räumen aus. Dem Bürgermeister pflichtet er in Sachen Sorgfaltspflicht und Vorbildfunktion bei.

 

Der Bürgermeister merkt abschließend an, dass er die rechtliche Auffassung von Frau Münter teilt.

Als nächstes spricht er die nächste Stadtvertretung an. Diese findet in Absprache mit der Stadtpräsidentin in der Sport- und Mehrzweckhalle statt. In der Einladung wird festgehalten, dass bis zum Platz nehmen eine Maske zu tragen ist. Danach steht es jedem frei, die Maske zu tragen oder nicht. So soll es auch für die Ausschusssitzungen gehandhabt werden.

 

 

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