11.05.2020 - 7 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Faasch informiert, dass Herr Rehwaldt  im Vorwege für eine Neufassung der alten Satzung aus dem Jahr 1998 plädiert hat.

Herr Rehwaldt erläutert wofür die Umlage erhoben wird. Frau Lenschow teilt mit, dass für eine Neufassung keine Kalkulation notwendig ist. Herr Schiffner möchte wissen wo denn dann der Inflationsausgleich bleibt. Herr Rehwaldt teilt mit, dass die Schulen mit dem seit Jahren gleichen Betrag gut ausgekommen sind.  Im digitalen Zeitalter stellt sich die Frage ob überhaupt noch  Beiträge erhoben werden müssen.

 

Herr Faasch lässt zunächst über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen, um dann über die zeitnahe Anpassung der Satzung abzustimmen.

 

Sachverhalt:

 

Der jährlich zu erhebende Betrag für die Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln in Höhe von 30,68 € wurde bisher in zwei Raten in Höhe von jeweils 15,34 € im März und im Oktober erhoben.

 

Die geplante Satzungsänderung beinhaltet die Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise jeweils im Oktober. Durch diese Zahlungsumstellung werden die Erhebungs- und Buchungsvorgänge in der Verwaltung erheblich vereinfacht.

 

 

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Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt eine zeitnahe Anpassung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an den Schulen der Stadt Grevesmühlen.

bis zum nächsten Hauptausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt eine zeitnahe Anpassung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an den Schulen der Stadt Grevesmühlen bis zum nächsten Hauptausschuss.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage