11.05.2020 - 6 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende fragt, ob es Erläuterungsbedarf gibt.

 

Herr Schiffner möchte wissen, welche Konsequenzen sich aus der Zahlungsunfähigkeit der zwei im Bericht genannten Gemeinden ergeben.

Frau Lenschow erläutert, dass eine der beiden Gemeinden mit der Nachbargemeinde zum Jahreswechsel 2018/2019 fusionierte. Über die Finanztatbestände der zweiten Gemeinde sind sowohl die untere Rechtsaufsichtsbehörde als auch das Innenministerium informiert. Ebenso war der Tatbestand Thema im Amtsausschuss. Es wird für die Haushaltsgenehmigung mit Auflagen durch die Rechtsaufsichtsbehörde gerechnet.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Die Finanzausschussmitglieder nehmen den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage