17.04.2020 - 2 Grundsatzbeschluss über die Wahrnehmung der Mög...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Fr, 17.04.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Wegen der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 17. März 2020 in der Fassung der dritten Verordnung vom 23. März 2020 besteht in Mecklenburg-Vorpommern mindestens bis zum 19. April 2020 ein weitgehendes Versammlungs- und Kontaktverbot. Daneben stehen aber wichtige Beschlüsse der kommunalen Gremien an, die nicht alle über Eilentscheidungen der Bürgermeister gefasst werden sollen oder dürfen. Das Ministerium für Inneres und Europa hat daher mit der Entscheidung vom 24. März 2020, die der Anlage in Kopie zu entnehmen ist, die Möglichkeit geschaffen Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren herbeizuführen.
Mit dem Grundsatzbeschluss, der der einfachen Mehrheit bedarf, tritt die Stadtvertretung dem Antrag des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern bei und schafft die Voraussetzungen dafür, künftig mit Umlaufverfahren zu arbeiten.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa vom 24.03.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Dies gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses und die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse der Stadtvertretung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136 kB
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