17.04.2020 - 13 Satzung über den Baubauungsplan Nr. 34.2 "Wohng...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung ist damit einverstanden, über diesen Tagesordnungspunkt im Umlaufverfahren abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  23    Nein-Stimmen: 0

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.2 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag.

Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Staukanal.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.2 „Wohngebiet Mühlenblick –Erweiterung“ östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger:

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

2. Der Bürgermeister und die 1. Stellvertreterin werden beauftragt mit der Geschäftsführerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag entsprechend der Anlage abzuschließen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage