17.04.2020 - 13 Satzung über den Baubauungsplan Nr. 34.2 "Wohng...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Fr, 17.04.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung ist damit einverstanden, über diesen Tagesordnungspunkt im Umlaufverfahren abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 0
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.
Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.2 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag.
Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Staukanal.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.2 „Wohngebiet Mühlenblick –Erweiterung“ östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger:
Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH
Geschäftsführerin Frau Uta Woge
August-Bebel-Straße 17
23936 Grevesmühlen
2. Der Bürgermeister und die 1. Stellvertreterin werden beauftragt mit der Geschäftsführerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag entsprechend der Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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