02.03.2020 - 11 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2020 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow teilt mit, dass es sich voraussichtlich um den letzten Haushalt für das städtebauliche Sondervermögen handelt, da dieses zum Jahresende auslaufen soll. Die letzte große Maßnahme sind die Altstadtstraßen, die es zu beenden gilt. Der Finanzhaushalt ist nicht ausgeglichen, was unter anderen an den Umbuchungen der Bestandsminderungen an den Kernhaushalt und Verkäufen liegt.

Herr Bahr fragt, was es mit dem Wertausgleich für die zwei Objekte auf sich hat. Frau Lenschow teilt mit, dass hier noch keine konkreten Summen vorliegen und somit in der Planung nicht berücksichtigt wurden. Da aber beim zuständigen Ministerium angefragt wurde sind im Maßnahmenprogramm diese Objekte kenntlich gemacht.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2020 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.          

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2020.                     

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2749&TOLFDNR=39156&selfaction=print