02.03.2020 - 10 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 02.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert die Notwendigkeit für den Nachtragshaushalt der Stadt. Mit Bekanntmachung der Orientierungsdaten für das neue FAG ist mit erheblichen Mehrerträgen zu rechnen. Im Gegenzug sind aber auch Mehraufwendungen für die Kreisumlage erforderlich. Größeres Einsparpotenzial (vorläufig) ergibt sich aus den neuen Kitagebühren.
Auf Nachfrage von Herrn Pagels erläutert Frau Lenschow die derzeitige Verfahrensweise für die Abrechnung der Kita-Gebühren. Es wird pro Kind, ohne Unterscheidung der Betreuungsart (Kindergarten/Hort/Alter des Kindes), eine Pauschale gezahlt.
Herr Schiffner merkt an, dass auf Seite 3 / 4 unterschiedliche Zahlen stehen. Frau Lenschow erläutert das neue Formular. Es ist jetzt aus der Satzung direkt ersichtlich, ob der Haushalt ausgeglichen ist. In den nachrichtlichen Zahlen wurden die Ergebnisse aus dem Vorjahr mit eingerechnet.
Herr Bahr stellt fest, dass auf Seite 6 / 7 der Ergebnisvortrag nicht korrekt ist. Bitte prüfen.
Verwaltung:
Die Zahlen wurden geprüft und geändert. Die Anlage wird für die folgenden Sitzungen ausgetauscht.
Für die auf Seite 68 angeführte Maßnahme „Fliederweg“ sind nur Einnahmen gebucht keine Ausgaben, ist dies so korrekt?
Frau Lenschow bestätigt dies. Sie erläutert die Verfahrensweise der Buchung von Haushaltsresten, eine Übertragung ist noch nicht vorgenommen wurden , da die Genehmigung des Haushaltes noch aussteht.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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