20.01.2020 - 5 Information zur Gründung einer Gesellschaft "Di...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert über die zu gründende Gesellschaft sowie deren Aufgaben und Ziele. Der Digitalbeauftragte der Stadtwerke ist hier Ansprechpartner. Sie erläutert wie das Gremium besetzt werden soll. Es herrscht Übereinstimmung, dass sowohl Fachkräfte als auch Politiker/Stadtvertreter in diesem Beratungsgremium angesiedelt werden sollen.

 

Sachverhalt:

 

Der Bürgermeister informiert über die Gründung einer Gesellschaft „Digitale Stadt GmbH“.

 

Die Stadt Grevesmühlen ist eine von 13 Städten in Deutschland, die zum Modellprojekt „Smart Cities“ gehört. Die Bundesregierung hat diese nationale Dialogplattform eingerichtet, um die Gestaltung des digitalen Wandels in und mit den Kommunen zu unterstützen.

 

Das Projekt „Digitale Stadt Grevesmühlen“ mit einem Volumen von 750.000 €, angelegt über 5 Jahre,  wird zu 90% (675.000 €) vom Bund gefördert. Ziel ist es zum einen, die zentralen Akteure aus Stadt, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis zu vernetzen sowie eine gesellschaftspolitische Debatte zur Digitalisierung der Städte anzustoßen, zum anderen eine Orientierung für die Gestaltung smarter, intelligenter Städte für die verschiedenen Akteure zu geben und die Chancen und Risiken der Digitalisierung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erkennen und Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu vermeiden.

 

Unter anderem in Kooperation mit der Hochschule Wismar sollen digitale Angebote in der Stadt Grevesmühlen geschaffen werden, um die Attraktivität der Stadt Grevesmühlen für alle Generationen zu erhöhen. Hierzu zählt vor allem  das Stadtportal „Grevesmühlen erleben“, über welches weitere Angebote entwickelt werden sollen. Hauptzweck ist es konkrete Mehrwerte für Kunden und Unternehmen zu erzeugen und Standortvorteile für die Stadt zu generieren.

 

Seit Dezember 2018 gibt es bei den Stadtwerken Grevesmühlen, die eine führende Rolle bei der Ideenentwicklung und –sammlung einnehmen, einen Digitalbeauftragten, der auch als Ansprechpartner für die Firmen fungiert.

 

Um das Projekt „Smart Cities“ unter Einhaltung der Vergabevorschriften realisieren zu können, ist es erforderlich, gemäß § 68 Abs. 4 Nr. 3 KV M-V eine kommunale Digitalisierungs-GmbH zu gründen.

 

Der Vorteil, der in der Gründung einer GmbH zu sehen ist, sind die sehr flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten und leicht handhabbaren Formalitäten, um die ganzheitliche Koordinierung von Digitalisierungsvorhaben zu übernehmen. Durch die Ausgestaltung des in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurfes, der vorbehaltlich etwaiger Änderungsvorschläge des Notariates in der vorliegenden Fassung abgefasst werden soll, werden der Kommune umfassende Informations-, Kontroll-, Steuerungs- und Weisungsrechte unter Einhaltung der landeseigenen Vorschriften eingeräumt.

 

Im Zuge der In-House-Vergabe kann die Gesellschaft vergaberechtskonform mit Vorhaben der Digitalisierung in den Bereichen Mobilität, Energie, Gesundheit, der Entwicklung innovativer Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung und intelligenter Lösungen des Internethandels beauftragt werden.

 

Gegenstand des zu gründenden Unternehmens ist die Planung, Projektierung, Umsetzung und Verstetigung von Maßnahmen zur urbanen Entwicklung der Stadt Grevesmühlen, insbesondere die Durchführung von Vorhaben der Digitalisierung in den Bereichen Mobilität, Energie, Gesundheit, Bildung, innovativen Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung und des Onlinehandels sowie die Erbringung von Marketingdienstleistungen.

 

 

Das Stammkapital soll 25.000 Euro betragen. Die Gesellschaft wird als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH gegründet. Diese hält 100% der Anteile. Als beratendes Gremium soll ein Beirat gegründet werden.

 

Die neu zu gründende GmbH soll spätestens zum Projektablauf in fünf Jahren, aufbauend auf das dabei initiierte digitale Geschäftsmodell, eigenständig Erlöse erzielen, die einen nachhaltigen Fortbestand der Gesellschaft ermöglichen.

 

Gemäß § 71 Absatz 4 KV M-V haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in einem Organ eines Unternehmens den Hauptausschuss oder die Gemeindevertretung über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Dem wird mit dieser Informationsvorlage nachgekommen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2743&TOLFDNR=38622&selfaction=print