13.05.2020 - 7 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Straathof übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Sven Sangel.

Gemäß § 24 KV-MV hat Herr Straathof weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2020 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.           

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.    

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0