13.05.2020 - 11 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Diese Beschlussvorlage wird bis zur Klärung folgender Fragen zurückgestellt.

 

Herr Sangel erkundigt sich nach der Summe des Beitrages bzw. Vorausleistung (3.000.- Euro), Änderung der Satzung in § 10 Abs. 2 , wie die Summer errechnet oder in dieser Höhe festgelegt wurde. Ist es schon bekannt, wie hoch die Beiträge für die Bürger zu erwarten sind. Können diese 3.000.- weiter nach unten reduziert werden? Werden die Beiträge weit über diese vorgeschlagene Summe liegen?

 

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019 werden für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 beginnt, keine Beiträge erhoben.

 

Gleichwohl besteht jedoch noch die Verpflichtung für Maßnahmen, welche nicht unter diese Stichtagsregelung fallen, Beiträge festzusetzen.

 

Das genannte Gesetz enthält zudem zwei Möglichkeiten zur Anpassung des gemeindlichen Satzungsrechts zum Vorteil der Beitragspflichtigen:

 

1. Zulassung der Verrentung der Beitragsschuld/Vorausleistung ohne das Vorliegen einer erheblichen Härte nach § 222 Abgabenordnung (§ 7 Abs. 7 KAG M-V)

 

2. Möglichkeit der Festlegung eines von § 238 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung abweichenden Zinssatzes (§ 12 Abs. 6 KAG M-V).

 

Beide Regelungsmöglichkeiten sind als Kann-Regelungen ausgestaltet, d.h., es besteht keine Verpflichtung zur Anpassung des gemeindlichen Satzungsrechts.

 

Die Festlegung der Wertgrenze im § 10 Abs. 2 des vorliegenden Satzungsentwurfs (€ 3.000,-) liegt im Ermessen der Gemeindevertretung.

 

Bezüglich der Zinshöhe (§ 10 Abs. 3 des Entwurfs der Änderungssatzung) gilt bisher der Zinssatz der Abgabenordnung (6 %). Mit der in der Vorlage geänderten Zinsregelung würde der gemäß § 12 Abs. 6 KAG M-V geregelte Mindestzinssatz in Höhe von zwei vom Hundert über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB gelten.

 

Der Basiszinssatz beträgt derzeit -0,88%.

 

 

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Abstimmungsergebnis für die Rückstellung des Beschlusses:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2720&TOLFDNR=39563&selfaction=print