12.12.2019 - 7 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 12.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat die Öffentlichkeit beteiligt und den berührten Behörden und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Hinsichtlich der berührten Behörden und TÖB ergeben sich
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus werden Hinweise aus den Stellungnahmen soweit erforderlich in der Begründung berücksichtigt.
Maßgeblich sind aus Sicht der Gemeinde die Stellungnahme des Landkreises, Bauleitplanung, des Amtes für Raumordnung und Landesplanung und die Belange, die von der Gemeinde Rüting vorgetragen wurden. Die Gemeinde ergänzt die Ausführungen zur bisherigen planungsrechtlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen.
Unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen RREP sieht sich die Gemeinde in ihrer Vorgehensweise bestärkt. Das RREP von 2011 wurde für unwirksam erklärt. Die Gemeinde möchte nicht von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und begründet dies unter Bewertung der Sicherung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse. Aus Sicht der Gemeinde ist eine Bindungswirkung entfallen.
In Bezug auf die Belange, die von der Gemeinde Rüting vorgetragen werden, setzt sich die Gemeinde Testorf-Steinfort mit diesen ausführlich auseinander. Die Gemeinde ist einer anderen Auffassung als die Gemeinde Rüting. Die Gemeinde ist davon überzeugt, dass die Aufhebung der Sonderbaufläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan zulässig und begründet ist. Zum einen sind die Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen RREP verfestigt. Zum anderen ist die Gemeinde nicht bestrebt, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort macht sich die Ergebnisse der Abwägung zu eigen.
Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf ergab keine wesentlichen Änderungen der Planungen. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen werden dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren werden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dementsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.
Beschluss:
- Die während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Testorf-Steinfort unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nicht eingegangen.
Es ergeben sich
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahme,
nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Es ergeben sich Stellungnahmen, deren Inhalte lediglich zur Kenntnis zu nehmen sind. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Testorf-Steinfort zu eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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