17.12.2019 - 8 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Beschlussvorlage:

 

-          Änderungen aus der gemeinsamen Ausschusssitzung 19.11.2019 eingearbeitet (siehe auch Vorbericht S.19)

-          Die Einwohnerzahl (EWZ) der Gemeinde zum 31.12.2018 beträgt: 2.600

-          Ergebnishaushalt:

  • Wie in den Vorjahren Fehlbeträge: 2020: -437.200 €, 2021: -431.800 €
  • Allerdings positive Vorträge aus Vorjahren vorhanden, 2020 kann damit noch ausgeglichen werden, 2021 aus jetziger Sicht nicht mehr
  • Ursache: neues FAG, Umverteilung zugunsten der finanzschwachen Kommunen

 

-          Finanzhaushalt:

  • Im Haushaltsjahr ist ein Haushaltsausgleich durch die positiven Vorträge aus Haushaltsvorjahren gegeben. Auch in den Haushaltsfolgejahren ist der Finanzhaushalt ausgeglichen.
  • Der Saldo der laufenden Einzahlungen und laufenden  Auszahlungen reicht unter Berücksichtigung der Vorträge aus, die planmäßigen Tilgungen der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 zu decken.
  • Wesentliche Aussagen:
    • Sinkende Erträge aus Steuern und Abgaben, vorrangig in dem Wegfall der Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz ab 2020 begründet. Die damit verbundenen Mindererträge werden bei steuerstärkeren Kommunen nicht vollständig durch höhere Schlüsselzuweisungen kompensiert.
    • Hebesätze Grundsteuer A+B und Gewerbesteuer unter Landesdurchschnitt, Erläuterung Nivellierungshebesatz und Größenklassendurchschnitt
    • Höhere Schlüsselzuweisungen in einem Gesamtumfang von 473.600 Euro, das sind 127.600 Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2021 werden diese Zuweisungen voraussichtlich auf 142.200 Euro sinken, da sich die der Berechnung zugrunde zu legende Steuerkraft der Gemeinde im Jahr 2019 gegenüber 2018 erhöht hat. 
    • Zusätzliche Unterhaltungsaufwendungen s.S. 13 Vorbericht
    • KiFöG M-V: Gemeindeanteil pro Kind: 2020 monatlich 149,33 EUR, 2021 monatlich 152,76 EUR, ab 2022 jährlich durch Erlass des zuständigen Ministeriums festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr zahlt die Gemeinde 67 TEUR in 2020 (gegenüber 2019) mehr. Die Mehrkosten für die Gemeinde resultieren daraus, dass der Satz pro Kind vorher durchschnittlich unter der neuen Pauschale lag. Eltern entrichten keine Beiträge zu den Entgelten. Sie tragen die Kosten der Verpflegung.
    • 2020 unter anderem Planungskosten in Höhe von 15.500 Euro (3. Änderung B 16 Weitendorf, 3. Änderung F-Plan, Entwicklungskonzept der Gemeinde Gägelow und Konzept Stadt-Umland-Raum Wismar)
    • 2021 stehen weitere 10.000 Euro für das Entwicklungskonzept der Gemeinde Gägelow zur Verfügung.
    • Für die Feuerwehr sind 2020 insgesamt 46.500 Euro und im Jahr 2021 15.000 Euro für Dienst- und Einsatzbekleidung berücksichtigt.

 

  • Die Amtsumlage erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 32.300 Euro, was sowohl in der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde als auch dem höheren Umlagesatz begründet ist. Die Kreisumlage erhöht sich aus den gleichen Gründen um 24.500 Euro.

 

  • Investitionen: sh. Liste Seite 16 Vorbericht, sind im Einzelnen in den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erläutert

-          Eigenkapital:

  • Im letzten festgestellten Jahresabschluss 2017 betrug das Eigenkapital 11.855.041 Euro. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes wird sich das Eigenkapital auf 9,3 Mio. Euro verringert haben
  • Mit Ausweis eines positiven Eigenkapitals kommt die Gemeinde der Vorschrift der Kommunalverfassung bezüglich einer nicht zulässigen Überschuldung nach.

-          Investitionskredite:

  • aktuell 4 Darlehen
  • 2020/21 keine auslaufenden Zinsfestschreibungen
  • Neuaufnahme in 2020 geplant 400 T€ und 2021 200 T€

-          Kassenkredite:

  • Nach gegenwärtiger Planung wird die Aufnahme von Kassenkrediten in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und auch in den Finanzplanjahren nicht erforderlich. Zur liquiditätsmäßigen Absicherung von eventuellen Vorfinanzierungen ist in der Haushaltssatzung für beide Jahre ein Kassenkreditrahmen von 300.000 Euro festgesetzt. Dieser liegt unter 10 % der Einzahlungen und ist somit nicht genehmigungspflichtig.

-          Dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde:

  • ist trotz der konsequenten Umsetzung der im Rahmen der Haushaltssicherung beschlossenen Maßnahmen wegen des fehlenden Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ab 2021 eingeschränkt.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.           

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021.

 

Dem Haushaltsplan liegt die Wirtschafts- und Finanzplanung des kommunalen Unternehmens bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen ist.     

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage