26.08.2019 - 7 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr S. Knoll übernimmt als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters die Sitzungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.   

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal für das Jahr 2016.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

Anmerkung: Der Bürgermeister, Herr Peter Koth, hat an der Abstimmung zu diesem TOP gem. § 24 KV M-V nicht teilgenommen.