19.08.2019 - 6 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bernstorf
- Datum:
- Mo., 19.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bernstorf hat die Führung eines Doppelhaushaltes beschlossen und es gab seit dem Jahr 2014 zahlreiche gesetzliche Änderungen, unter anderem im Vergabewesen, in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und in der Entschädigungsverordnung, die eine grundsätzliche Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Bernstorf erforderlich machen.
Änderungen in der Synopse:
in der Präambel muss das Datum 13.Juli 2011 durch das Datum 23. Juli 2019 und die Seitenzahl 777 durch die Seitenzahl 467 ersetzt werden
in §2 wird der Satz „Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.“ eingefügt
§3 (1) wird der Satz „Der Bürgermeister legt Anregungen und Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeindevertretung zur nächsten Sitzung zur Beratung vor.“ eingefügt
§6 Gemäß § 36 KV M-V wird ein Kultur- und Sozialausschuss gebildet, der aus 5 Mitgliedern besteht. Der Ausschuss befasst sich mit der Betreuung der Kultur- und Freizeiteinrichtungen, insbesondere der Zusammenarbeit mit dem Hospiz Schloss Bernstorf, der Jugendarbeit und der Sammlung historischer Fakten zur Erstellung einer Gemeindechronik. Stellvertretende Mitglieder werden nicht gewählt.
§8 (1) Aufwandsentschädigung BM = 600,- €
§8 (2) Wertgrenzen:
- 1. 1.000,- €
- 2. 1.000,- €
- 3. 1.000,- €
- 4. 4.000,- €
- 5. 500,- € für bewegliche Sachen, 1.000,- € von Forderungen und anderen Rechten
- 6. 500,- €
- 7. 500,- €
- 8. 10.000,- €
- 9. 50.000,- €
- 11. Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben unterhalb von 2.000,- € je Fall oder zu überplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben unterhalb einer Wertgrenze von 19% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 5.000,- €
- Auftragsvergaben für Lieferungen und Leistungen einschließlich Planungsleistungen im geschätzten Wert von bis zu 4.000,- € für Bauleistungen im geschätzten Wert von bis zu 10.000 € sowie nach der HOAI im geschätzten Wert von bis zu 3.000 € je Einzelfall. Bei Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen gelten diese Wertgrenzen für den geschätzten Jahresbetrag der Leistungen.
§8 zweiter Absatz 1 wird (3), zweiter Absatz 2 wird (4)
§9 (2) Die monatliche Aufwandsentschädigung für die erste Stellvertretung beträgt 100 €, die der zweiten Stellvertretung 0 €, wobei es unerheblich ist, ob die Stellvertretung tatsächlich ausgeübt wird.
§9 (3) Die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters erhält zusätzlich zu seiner funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach § 10.
§9 (4) Variante 1
§10 (1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der
Gemeindevertretung
Ausschüsse, in die sie gewählt wurden eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 30 €. Dazu erhalten die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung der Gemeinde Bernstorf empfangen, einen monatlichen Sockelbetrag von 10 Euro.
§10 (2) Ausschussvorsitzende oder im Vertretungsfall deren Stellvertretung erhalten für jede Sitzungsleitung ein Sitzungsgeld von 30 €.
§11 (1) muss es heißen: „Ostsee-Zeitung GmbH & Co.KG, Verlagshaus Grevesmühlen….“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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116,9 kB
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