08.05.2019 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Stoffregen erläutert die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Warnow für das Jahr 2016.

Der BM weist in diesem Zusammenhang auf das neue FAG 2020 hin und schätzt die Auswirkungen als positiv ein.

 

Zum Abschluss der Diskussion wird eingeschätzt, dass zukünftig verstärkt Einsparungen vorgenommen bzw. Rücklagen gebildet werden müssen, um in naher Zukunft die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges realisieren zu können.

 

Frau Stoffregen erklärt daraufhin, dass dann bereits jetzt Kostenschätzung und Antragstellung benötigt werden. Die Gemeindevertreter werden darüber informiert, dass jede Gemeinde eine Kofinanzierungshilfe beantragen kann, unabhängig davon, ob sie eine Stützpunktfeuerwehr ist. Bis die endgültige Finanzierung für ein Fahrzeug steht kann es schon mal 3 Jahre dauern.

 

F.: Die Verantwortlichen der Feuerwehr werden beauftragt, entsprechende Angebote für ein Feuerwehrfahrzeug (auf die Gemeinde Warnow angepasst) einzuholen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 27.02.2019.

Das ausgewiesene Ergebnis beträgt Null, der Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 6.983,02 Euro ist in das Folgejahr zwecks Verrechnung von Fehlbeträgen zu übertragen. Für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 110,00 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 29.675,05 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage