07.03.2019 - 9 Informationen zum öffentlich-rechtlichen Vertra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 07.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister weist zu diesem TOP nochmals auf die durchgeführte Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Testorf-Steinfort am 25.02.2019 hin. Der Hauptausschuss hat sich dafür entschieden, dass ein Widerspruch gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 11.02.2019 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Fortführung der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Grevesmühlen eingelegt wird. Begründet wird diese Entscheidung mit einem fehlenden Mitspracherecht.
Aufgrund des eingelegten Widerspruchs muss sich der Amtsausschuss nochmals mit diesem Thema befassen und darüber befinden, ob der Vertrag nochmals korrigiert werden muss.
Nach bisherigem Stand entscheidet die Stadtvertretung über das Geld der Gemeinde und die Gemeinde hat kein Recht mitzubestimmen. Das kann so nicht hingenommen werden.
Mit der Prüfung dieses Vertrages wurde das RA-Büro Schütte/Holzkoppe beauftragt.
Nach Aussage des Bürgermeisters hat der Landkreis bereits beim letzten Vertragsabschluss im Jahr 2003 Bedenken bezüglich mehr Mitspracherecht geäußert.
