06.03.2019 - 7 Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 06.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Auswertung der Anfragen der letzten Gemeindevertretersitzung
- Anfrage V. Behnke: Baum bei Zidorn
Der Baum ist inzwischen gefällt worden. - Schuppen Bojanowski in Großenhof
Der Abriss des Gebäudes ist erfolgt. - Fällung der Bäume in Großenhof, Straße zur Jugendherberge
Antrag durch die Verwaltung ist gestellt. Realisierung erfolgt im Zuge des Neubaus der Straße und ist mit heutigem Tag erledigt.
- Blöcke Warnow
Aktuell steht nur eine Wohnung leer (DG links, Seehagen 42).
- B-Pläne Warnow „Am Schulsteig“ und „Am Steinberg“
Beschlussfassung ist erfolgt. Der B-Plan „Am Steinberg“ soll vorangetrieben werden. Mit dem B-Plan-Verfahren soll parallel die Vorbereitung der Erschließung angeschoben werden.
- Es gibt keine neuen Erkenntnisse zum Stand Ausbau Kreisstraße. Derzeit erfolgt die Abarbeitung der Stellungnahmen und Einsprüche der Bürger durch den Landkreis.
- Straßenbau
Baubeginn für die Straße zur Jugendherberge Großenhof war 20.10.2018. Die Baumaßnahme verläuft planmäßig, Fertigstellung im Frühjahr 2019.
- Das Bodenordnungsverfahren Großenhof und Warnow soll in 2019 abgeschlossen werden.
- Alter Konsum in Großenhof
Die Versteigerung erfolgt über die Norddeutsche Grundstücksauktion in Rostock.
Versteigerungstermin ist der 09.03.2019.
- Heckenpflege
Der BM spricht der LWB Reemtsma seinen Dank für die Pflege eines Teils des Schulsteiges aus.
Der Bürgermeister bringt seinen Unmut über einen einzelnen Bürger zum Ausdruck, der Unfrieden innerhalb der Gemeinde stiftet und willkürlich Anzeigen erstattet.
Festlegung: Im kommenden Jahr wird es eine offizielle Begehung in der Gemeinde geben, die in der Stadtverwaltung aber auch beim Landkreis beantragt wird, um künftig solche Aktionen zu vermeiden.
Durch die Gemeindevertreter wird darauf hingewiesen, dass bis zum Abbrennen des Osterfeuers der „Haufen“ umgesetzt wird.
Auftrag ans Ordnungsamt: Bitte um Prüfung und Mitteilung, welche Grundsätze dabei beachtet werden müssen.
Hinweis an Gemeindearbeiter: Es wird nicht mehr gestattet, dass Personen weiteres Astmaterial zum Verbrennen bringen.