25.11.2019 - 6 Beschluss über die Umbenennung von Straßen in G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Janke informiert über die Diskussion und dem Ergebnis zur Beschlussvorlage im letzten Bauausschuss.

 

Herr Uhle erkundigt sich nach der aktuellen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Straßenumbenennung.

 

Herr Janke erläutert darauf die technischen Anforderungen (z.B. Navigationssystem) und postalischen Hintergründe. Er weist darauf hin, dass die Einwohner mittels Einwohnerversammlungen an der Umbenennung/Namensfindung mitwirken können und somit beteiligt werden.

 

Frau Fuchs teilt mit, dass derartige Neuerungen Auswirkungen auf Online-Bestellungen haben, da die Adresse bei diversen „Onlineshops“ nicht gefunden wird und die Bestellung somit nicht abgeschlossen werden kann.

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 10.09.2019 wurde die Stadt Grevesmühlen/ Amt Grevesmühlen Land bzgl. der derzeitig noch vorkommenden doppelten Straßennamen in Grevesmühlen sowie in den amtsangehörigen Gemeinden angeschrieben. Grundlage hierfür war das beigefügte Schreiben vom 20.08.2019 des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern.

 

In folgenden Ortsteilen ist eine „Dorfstraße“ bis dato noch vorhanden:

 

Barendorf, Büttlingen, Degtow, Drei Linden, Grenzhausen, Hamberge,

Hoikendorf, Neu Degtow, Poischow, Questin, Santow, Wotenitz

 

Da die Namensgebung von Straßen eine ordnungsrechtliche Aufgabe ist, obliegt sie den Gemeinden. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.

 

Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr darf in einer Gemeinde jeder Straßenname nur einmal vorkommen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen, hier die Dorfstraßen, umzubenennen.

 

Es wird um Namensvorschläge seitens der Stadtvertreter gebeten. Entsprechende Einwohnerversammlungen werden stattfinden. Es ist gewünscht, dass die Anwohner ebenfalls Vorschläge für die neuen Namen einbringen können. Sobald diese vorliegen, werden für das 1./2. Quartal 2020 entsprechende detaillierte Beschlussvorlagen zur weiteren Beschlusslage erarbeitet.

 

 

Optional:

Es ist bekannt, dass das Wohngebiet an der Klützer Straße/Rosenweg bzgl. der Straßennamen sowie der Hausnummersortierung große Schwächen aufweist. Eine erkennbare Gliederung ist hier nicht mehr ersichtlich. Es besteht die Gefahr von Orientierungsschwächen für Außenstehende (Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post Besucher, Lieferdienste etc.)

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Straßenumbenennung und eine Neusortierung der Hausnummern für dieses Gebiet voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 vor.

 

Die neu entstandenen Wohngebiete „Alte Gärtnerei“, „Mühlenblick“ und „Am Walkmühlengraben“ sind hiervon nicht betroffen.

    

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Umbenennung der Dorfstraßen in den nachfolgend genannten Ortsteilen von Grevesmühlen sowie eine damit einhergehende Neusortierung der Hausnummern.

 

Optional: Die Stadtvertretung beschließt die Umbenennung der Straßen Rosenweg und Klützer Straße in Grevesmühlen sowie eine damit einhergehende Neusortierung der Hausnummern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage