21.11.2019 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 "Wohnge...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen führt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13b BauGB durch. Die Öffentlichkeit konnte sich demnach gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 13.06.2019 bis einschließlich 28.06.2019 im Bauamt der Stadtverwaltung Grevesmühlen unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die Öffentlichkeit hat Stellungnahmen abgegeben.

Die berührten Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.06.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Ergebnis ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen überwiegend in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

 

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Grevesmühlen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Diskussion:

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel informiert über die eingegangenen Stellungnahmen und erläutert diese ausführlich. Die folgenden Punkte wurden aufgegriffen und bedürfen einer Abwägung:

  • Lüfter Landwirtschaftlicher Betrieb
  • Waagen ausgetauscht
  • Lärmschutz Wall
  • Konflikt Marktkauf und Getränke Markt
  • Oberflächenwasser Konfliktsituation
  • Notüberlauf
  • Schmutz-/Regenwasserleitungen von Getränkemarkt problematisch
  • Ausschluss von Schotterflächen als Vorgärten
  • Breite Klützer Straße
  • Kita Plätze
  • Abstandsflächen

Herr Baetke regt an, zur Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtvertreter den Plan mit beizufügen. Er fragt nach, wie die Umsetzung Regenwasser (Notüberlauf) praktisch laufen soll.

 

Der Bauamtsleiter führt aus, dass die Straße hierfür neu aufgemacht werden muss.

 

Herr Baetke fragt weiterhin, wo die Zuwegung zu den Grünflächen verlaufen wird. Gibt es in dem Gebiet Parkplätze sowie eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone?

 

Herr Mahnel informiert, dass der Weg durch das Plangebiet als Punkte- Linie dargestellt ist.

Weiterhin werden Parkplätze als markierte Flächen entstehen und es wird die Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone (s. Teilgebiet 1) geben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage