18.11.2019 - 8 Informationen zur möglichen Einrichtung einer k...

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Wortprotokoll

 

Herr Janke informiert, dass der Vorlage eine grobe Kalkulation zu Grunde liegt. Im Umweltausschuss ist Herr Karge, von der GER Umweltschutz GmbH am Betriebsstandort Neu Degtow, eingeladen gewesen um über die Mengen, Kosten und die Arbeitsschritte der Entsorgung zu berichten. Die Zahlen wurden in die Kalkulation eingearbeitet. Herr Janke erläutert die Vor- und Nachteile der Grünschnittannahme durch die städtische Verwaltung.

Es folgt eine rege Diskussion.

Herr Bahr möchte wissen, ob eine Entsorgung über die Biogasanlage der Stadtwerke möglich sei. Herr Janke und auch Frau Lenschow verneinen dies. Diese Anlage wird/kann nur mit Mais betrieben werden.

Herr Scharnweber spricht sich dafür aus, alles wie bisher zu handhaben. Herr Pagels ist ebenfalls der Meinung, dass man für geringes Entgelt seinen Grünschnitt weiter bei der GER abliefern kann.

 

Die Ausschussmitglieder haben die Informationen zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat am 12.08.2019 den Beschluss gefasst, den Bürgermeister aufzufordern zu prüfen, ob und wie eine kostenlose Grünschnittannahme für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt organisiert werden könne.

Grünschnitt per se ist kein Abfall, sondern ein Rohstoff für die Kompostgewinnung. Kompost wird auch zu einem guten Teil der Grundstückseigentümer selbstständig erzeugt. Hierzu sind i.d.R. die mechanische Vorbehandlung durch Häckseln sowie eine Kompostierung erforderlich.

Das Verbrennen von Grünschnitt ist grundsätzlich untersagt, insbesondere wenn dies lediglich zum Zwecke der Entsorgung erfolgt.

Für den Fall, dass eine Entsorgung von Grünschnitt erfolgen soll, besteht für private Haushalte in Grevesmühlen die Möglichkeit, die sog. „braune Tonne“ zu bestellen und damit im festen Takt die Abholung und Entsorgung gegen laufende Gebühr zusammen mit weiteren Bioabfällen vornehmen zu lassen. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, Grünschnitt bei dem Unternehmen GER Umweltschutz GmbH am Betriebsstandort Neu Degtow anzuliefern.

 

In den 90er Jahren gab es in Grevesmühlen eine zentrale Annahmestelle für Grünschnitt, organisiert und betrieben durch den städtischen Bauhof. Die Annahmestelle war nicht personell kontinuierlich betreut, so dass aufgrund erheblicher Probleme mit illegaler Entsorgung schädlicher Abfälle sowie hinsichtlich Sauberkeit und Hygiene und letztlich auch aufgrund der entstandenen Kosten diese Einrichtung wieder zeitnah eingestellt wurde.

Zuständig für die Belange der Abfallwirtschaft ist per Gesetz der Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Die Stadtverwaltung hat Recherchen dahingehend vorgenommen, wie das derzeitige Procedere der Grünschnittentsorgung konkret aktuell ist, welche Kosten zur Rede stehen und wie andere Gemeinden eigene Annahmestellen organisiert haben. Hieraus ergab sich folgendes Gesamtbild:

U.a. haben die Gemeinden Boltenhagen und Rehna eine über den jeweiligen Bauhof organisierte Annahmestelle. Diese Annahmestellen sind mit festen Öffnungszeiten versehen und sind personell von mindestens einem Mitarbeiter währenddessen betreut. Die Kosten der Entsorgung tragen die Kommunen, von dem Landkreis wird jeweils 1 € pro Einwohner zur Finanzierung beigetragen. Der Grünschnitt wird in Containern gesammelt und durch Fachbetriebe kostenpflichtig abgefahren und weiter verarbeitet.

Die Anlagen werden nach Inaugenscheinnahme von den Bürgern der Gemeinde reichlich genutzt, wobei konkrete Statistiken hierzu nicht abgefragt werden konnten.

 

In Grevesmühlen besteht die Möglichkeit der Annahme von Grünschnitt auf dem Betriebsgelände der GER in Neu Degtow. Nach eigenem Bekunden des Unternehmens beträgt der Jahresumsatz allein für Grünschnitt jetzt bereits ca. 100 T€. Die Kosten für die Grünschnittannahme betragen 1 € pro 120 l Sack oder 5 € pro m³ bei loser Anlieferungen in Hängern.

Sollte also die Grünschnittannahme über das bisherige Procedere bei der GER abgewickelt werden, wird mindestens der Umsatzerlös der letzten Jahre auf Nachweis auszugleichen sein. Zu vermuten ist indes, dass die Grünschnittmenge durch das Kostenfrei-Stellen höher werden wird.

Der Finanzierungsbeitrag durch den Landkreis würde 10 T€ betragen, also ergebe sich bei den bisherigen Mengen ein jährlicher Zuschussbedarf von 90 T€. Zu beachten ist ferner, dass zu prüfen sein wird, ob hier ein rechtmäßiger Zuschuss an einen Privatbetrieb überhaupt dargestellt werden kann und wie konkret prüfbar die Abrechnung erfolgen kann. Bei kostenfreier Anlieferung bei voller Erstattung gibt es per se kein Eigeninteresse des Unternehmens mehr daran, Detailüberprüfungen vorzunehmen. Der Prüfaufwand der Verwaltung wird also beachtlich sein.

 

Rechnet man die Annahmen aus den voran genannten Eckdaten und für einen Betrieb von 10 Monaten/Jahr für eine eigenständige Entsorgung hoch, ergeben sich anhand der aktuell bei der GER entsorgten Grünschnittmenge reine Entsorgungskosten i.H.v 79 T€ pro Jahr. Hinzu zu rechnen sind die Personalkosten, die mit mindestens einer Vollarbeitskraft anzusetzen sein wird. Denn aufgrund der Größe der Anlage, der Zulieferungsmengen und Anzahl der Geschäftsvorgänge und zur Vermeidung von Vandalismus und Hygieneproblemen ist nichts Anderes zu empfehlen, als kontinuierlich die Anlage für Zulieferungen geöffnet zu halten und zu betreuen. Hierdurch ergeben sich Personalkosten von 28 T€ pro Jahr. Vernachlässigt man weitere Kostenbestandteile wie Herrichtung Grundstück, Abschreibung, Reinigung usw., wären die Gesamtkosten also auch bei einer eigenständigen Lösung mit etwa 107 T€ abzuschätzen. Die Gegenfinanzierung des Landkreises in Höhe von 10 T€ wäre auch hier gegen zu rechnen, bei einer kostenlosen Entsorgung jedoch keine weiteren Einnahmen.

 

Es bleibt also bei jeder möglichen Variante ein Zuschussbedarf der Stadt von mind. 90.000 € pro Jahr. Diese wäre nur durch eine entsprechende Erhöhung einer kommunalen Steuer in gleicher Höhe auszugleichen. Setzt man hierfür die Grundsteuer B an, was den Ausgleich innerhalb des Betroffenenkreises am ehesten wiederspiegeln würde, käme dies einer Erhöhung von 400 auf 430 % gleich.

 

 

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Anlagen zur Vorlage