18.11.2019 - 9 Machbarkeitsstudie Wohnpark "Am Ploggensee"; Be...

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Wortprotokoll

 

Herr Janke erläutert, dass sich im Wohngebiet viele Straßen in einem schlechten Zustand befinden, die Obergeschosse nur schwer vermietbar sind aufgrund von fehlenden Fahrstühlen und man um eine Neuregelung der Parkplatzsituation nicht umhin kommen wird. Die Machbarkeitsstudie soll klären, ob die Möglichkeit für ein neues Sanierungsgebiet besteht, wofür dann auch wieder Fördermittel beantragt werden können. Eine Vorfinanzierung der Studie ist unumgänglich, es sollten aber für alle ein Gewinn sein, da man nicht umhin kommt zukünftig hier tätig zu werden.

Die Ausschreibung erfolgt über eine freihändige Vergabe als Teilnehmerwettbewerb, 3 Angebote sind einzuholen. Zuständig ist die GOS (Sanierungsträger) die Ausschreibung erfolgt dann in Größenordnungen.

Herr Scharnweber spricht sich dafür aus, seiner Meinung nach ist es  dringend erforderlich die Park- und Wohnsituation zu verbessern.

Herr Bahr erkundigt sich nach dem Zeitfenster für die Studie. Frau Lenschow sichert zu, dass bei Vergabe dies ein Vertragsbestandteil sein wird.

 

Sachverhalt:

Das Gebiet, Wohnpark „Am Ploggensee“ wurde als Gebiet mit städtebaulichen Missständen und Defiziten ermittelt. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt deshalb, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Notwendigkeit für die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Gebiet des Ploggenseeringes.

 

Als vorläufige Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme werden bestimmt:

 

  • Schaffung zeitgemäßer, generationsgerechter Wohnverhältnisse unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Digitalisierung
  • Herstellung zukunftsfähiger Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Verbesserung der Situation des fließenden und ruhenden Verkehrs, Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Gestaltung des Wohnumfeldes

 

Ein Lageplan (Maßstab 1:5.000, vom 11.11.2019), in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Die Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Beauftragung eines geeigneten Büros für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen vorzubereiten, alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsbereich zu fördern, sowie Vorschläge zur beabsichtigten städtebaulichen Gesamtmaßnahme entgegenzunehmen.

 

Dem Beschluss über die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme gehen die vorbereitenden Untersuchungen voraus. Diese sind erforderlich, um die Beurteilungsgrundlagen für die Notwendigkeit und die Durchführungschancen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zu erhalten. Zielstellung ist:

  1. Aufschluss über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Probleme des Gebietes zu erlangen. Diese dienen insoweit der Feststellung, ob städtebauliche Missstände als Voraussetzung der förmlichen Festlegung als Gebiet einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme vorliegen. Hierbei sollen auch die allgemeinen Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme festgestellt werden.

Ermittlung realistischer Umsetzungsziele. Dies ist notwendig, da die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen dem Zügigkeitsgebot unterliegt.

 

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Beschluss:

Der Finanzauschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt für das Gebiet, Wohnpark „Am Ploggensee“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB die Einleitung bzw. den Beginn vorbereitender Untersuchungen zur Feststellung städtebaulicher Missstände im Sinne des § 136 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage