04.11.2019 - 14 Bestellung der Mitglieder eines Umlegungsaussch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Folgende Vorschläge werden unterbreitet:
CDU Fraktion: Herr Grote
grevesmühlen.jetzt: Frau Münter
SPD Fraktion: Herr Uhle
Herr Bendiks beantragt geheime Wahl.
Die Wahl erfolgt an einem seitlich gestellten Tisch, außerhalb des während der Sitzung eingenommenen Platzes. Es können zwei Stimmen abgegeben werden. Die Stimmzettel werden durch die Stimmzählkommission verteilt, mittels Wahlurne eingesammelt und ausgewertet.
Es folgt die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Es fallen 9 Stimmen auf Herrn Grote
14 Stimmen auf Frau Münter
und 15 Stimmen auf Herrn Uhle.
Zur Stellvertretung werden folgende Vorschläge unterbreitet:
SPD Fraktion: Herr Deininger (Stellvertreter für Herrn Uhle)
grevesmühlen.jetzt: Herr Scharnweber (Stellvertreter für Frau Münter)
Die Abstimmung erfolgt zusammen für alle restlichen Mitglieder des Umlegungsausschusses.
Sachverhalt:
Das Umlegungsverfahren richtet sich nach des Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) §§ 45 ff. In § 46 (1) BauGB beginnt die Umlegung mit der Anordnung und der Einleitung des Umlegungsverfahrens. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Umlegungsverfahrens nach § 46 (2) BauGB ist in der Landesverordnung über die Bildung von Umlegungsausschüssen und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsausschusslandesverordnung - UmlALVO M-V) geregelt.
Danach kann für die Durchführung einer Umlegung ein Umlegungsausschuss gebildet werden. Der Umlegungsausschuss ist für die Einleitung und die Durchführung des Umlegungsverfahrens nach §§ 47-79 BauGB verantwortlich. Die Stadt Grevesmühlen ordnet die Umlegung durch einen gesonderten Beschluss nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BauGB an.
Gemäß der Umlegungsausschussverordnung besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden, zwei Fachmitgliedern und zwei weiteren Mitgliedern, die der Stadtvertretung angehören. Für sie sind Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung er gewählt wird. Die Arbeit aller Mitglieder und Stellvertreter ist ehrenamtlich.
Der Umlegungsausschuss wird gemäß § 1 Abs. 2 UmlALVO M-V für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Es ist notwendig nach erfolgter Kommunalwahl die Mitglieder des Umlegungsausschusses neu zu bestellen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt:
- Für die Durchführung von Umlegungen nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird ein Umlegungsausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss führt die Bezeichnung: „Stadt Grevesmühlen –Umlegungsausschuss-„
- Als Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter werden einzeln hiermit folgende Personen bestimmt und für die Dauer von 5 Jahren eingesetzt:
Einzeln werden als Umlegungsausschussmitglieder bestellt:
| Ja - | Nein-Stimmen | Enthaltung |
Frau Dagmar Philipp |
19 |
0 |
0 |
|
19 |
0 |
0 |
|
19 |
0 |
0 |
|
Geheime Wahl |
Geheime Wahl |
Geheime Wahl |
|
Geheime Wahl |
Geheime Wahl |
Geheime Wahl |
2. Stellvertretende Umlegungsausschussmitglieder
| Ja - | Nein-Stimmen | Stimm-Enthaltung |
Frau Kerstin Siwek -ÖbVI |
19 |
0 |
0 |
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19 |
0 |
0 |
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19 |
0 |
0 |
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19 |
0 |
0 |
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19 |
0 |
0 |