04.11.2019 - 7 Beschluss zur Änderung der Anlage zur Gebührens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Baetke kritisiert die hohen Stromkosten und erkundigt sich, ob eine andere Heizmöglichkeit möglich sei, um die Kosten zu senken. Er spricht wiederholt an, ob die Personalkosten über den Landkreis (SGB XII) abgerechnet werden können oder hier ein Zuschuss möglich ist. Weiterhin fragt er nach, ob der Quadratmeterpreis angemessen ist.
Der Bürgermeister teilt mit, dass eine Prüfung der Personalkostenübernahme durch den Landkreis so kurzfristig nicht realisierbar war. Zur Nachfrage des Quadratmeterpreises teilt er mit, dass die Kosten steigen, je kleiner der Wohnraum ist. Es gibt jedoch in der Summe auch keine kostengünstigere Unterbringung. Mit der Problematik der Heizung hat sich die Verwaltung schon intensiv beschäftigt. Eine praktikable Alternative konnte jedoch nicht gefunden werden.
Herr Schiffner bittet darum, dass Satzungen in regelmäßigen Abständen geprüft und angepasst werden, um auf Kostensteigerungen zu reagieren.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen ist im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für die Unterbringung der Obdachlosen der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land zuständig.
Die letzte Kalkulation der Benutzungsgebühren wurde 2010 auf Basis der Haushaltsjahre 2007 bis 2009 vorgenommen. Die Gebühr beträgt seitdem 9,20 Euro je m² monatlich.
Nunmehr wurde die Kalkulation auf Basis der Haushaltsjahre 2016 bis 2018 überprüft. Demnach ist zur Kostendeckung eine Gebühr von 15,08 Euro je m² monatlich erforderlich.
Die Kalkulation 2010 erfolgte noch überwiegend auf Basis der kameralen Haushaltsführung. Deshalb waren seinerzeit die interne Leistungsverrechnung (z.B. Leistungen des Bauhofes), die Personalkosten der Verwaltung sowie Abschreibungen nicht oder nur unvollständig enthalten. Berücksichtigt wurde auch die Unterdeckung der letzten 3 Jahre.
Außerdem gab es zwischenzeitlich durch die räumliche Verlagerung der Obdachlosenunterbringung Veränderungen hinsichtlich der Flächen. Es handelt sich um eine Mischkalkulation, berücksichtigt sind sowohl die Container in Grevesmühlen als auch das angemietete Gebäude in Upahl.
Die Kosten werden in der Regel nicht durch die Obdachlosen selbst, sondern durch das Arbeitsamt getragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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