22.10.2019 - 7 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 22.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Faasch macht darauf aufmerksam, dass der Finanzausschuss über diesen Tagesordnungspunkt nicht abgestimmt hat, da die Prüfung des Rechnungsprüfungs-ausschusses noch nicht abgeschlossen ist. Er empfiehlt auch dem Hauptausschuss diese Vorgehensweise.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses“ beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.