22.10.2019 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister betont, dass die heutige Abstimmung  nur vorbehaltlich der Prüfung des

Rechnungsprüfungsausschusses am 24.10.2019 erfolgen kann.

 

Frau Lenschow fügt ergänzend hinzu, dass der Jahresabschluss bereits von 3 Prüfgruppen geprüft wurde und am 24.10. die abschließende Prüfung stattfindet.

 

Herr Schiffner geht auf die Entwicklung der Eigenkapitalquote ein und merkt an, dass die Entwicklung beobachtet werden muss.

 

Der Bürgermeister blickt in diesem Zusammenhang auf die Jahresabschlüsse der letzten Jahre zurück und geht auch auf die zukünftige Entwicklung ein.

 

Frau Lenschow ergänzt, dass für jede Gemeinde Bilanzkennzahlen entwickelt wurden. Diese erleichtern die Beurteilung.

 

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung  entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019 zu empfehlen.    

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung Grevesmühlen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019 fest.

 

  1. Es entsteht ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 457.301,82 Euro, der in das Jahr 2016 als Ergebnisvortrag zu übertragen ist. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf 1.160.722,50 Euro.

 

Für Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 5.836,12 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:   8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2542&TOLFDNR=37615&selfaction=print