14.10.2019 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 14.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Scharnweber stellt den Antrag, dass über die Entlastung nicht abgestimmt wird aufgrund der noch fehlenden Prüfung seitens des Rechnungsprüfungsausschusses. Die Entscheidung soll in der Stadtvertretung getroffen werden.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses“ beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.