02.09.2019 - 13 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow macht einige Ausführungen zum Bericht.

 

 

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Die Stadtvertretung nimmt den Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft per 30.06.2019 der Stadt Grevesmühlen zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2537&TOLFDNR=37273&selfaction=print