02.09.2019 - 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner macht als stellv. Finanzausschussvorsitzender einige Ausführungen zum Jahresabschluss.

 

Frau Lenschow fügt ergänzend hinzu, dass im Jahr 2018 42 Jahresabschlüsse erstellt wurden. Ein Jahresabschluss für die Stadt Grevesmühlen nimmt ca. 4 Monate Zeit in Anspruch. Als nächstes wird der Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2015 erstellt. Im Anschluss folgen die Jahresabschlüsse der Gemeinden für das Jahr 2017. Im Jahr 2020 sollte der aktuelle Stand erreicht werden.

 

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung  entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 17.04.2019 zu empfehlen.    

 

 

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Beschluss:  

  1. Die Stadtvertretung Grevesmühlen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 17.04.2019 fest.

 

  1. Es entsteht ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.379.379,06 Euro, der in das Jahr 2015 als Ergebnisvortrag zu übertragen ist. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf 1.618.024,32 Euro.

 

Für Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 36.463,19 Euro im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage