02.09.2019 - 7 Aufsichtsrat der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtpräsidentin informiert, dass im Gesellschaftervertrag die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht begrenzt ist und schlägt vor, 4 Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

 

Folgende Vorschläge werden unterbreitet:

 

SPD:   Bürgermeister, Herr Schiffner

Die Linke:  Frau Strübing

CDU/FDP:   Herr Putzer

grevesmühlen.jetzt: Herr Bibow

 

Die Stadtpräsidentin fasst zusammen, dass nun 5 Vorschläge unterbreitet wurden und fragt nach, ob auch 5 Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden können.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gesellschaftervertrag keine Gesamtanzahl vorsieht.

 

Frau Münter erkundigt sich, ob der Bürgermeister kein geborenes Mitglied ist.

 

Hierzu merkt der Bürgermeister an, dass er nur bei der WOBAG geborenes Mitglied im Aufsichtsrat ist. Bei den Aufsichtsräten der Stadtwerke und der Gasversorgung ist er kein geborenes Mitglied.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 71 der Kommunalverfassung M-V bestellt die Stadtvertretung die Vertreter der Gemeinde in die Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen.

 

Nach dem Gesellschaftervertrag entsenden die Gesellschafter die Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Anzahl ist im Gesellschaftervertrag nicht vorgegeben.

Bisher wurden 3 Mitglieder durch die Stadtvertretung bestellt.

 

 

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Beschluss:  

Der Beschluss VO/12SV/2015-550 vom 09.01.2015 wird aufgehoben.

 

Die Stadtvertretung bestellt folgende Personen als Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH.

 

  1. Bürgermeister Lars Prahler
  2. Herr Sven Schiffner
  3. Frau Petra Strübing
  4. Herr Guido Putzer
  5. Herr Jörg Bibow

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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