05.08.2019 - 12 Neugestaltung Wismarsche Straße (Altstadtbereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert, dass zwar eine Investition angemeldet wurde aber durch die fehlende Haushaltsgenehmigung für 2018 kein Haushaltsrest gebildet werden konnte. Die Deckung erfolgt über das u. g. Produktsachkonto, welches noch über Mittel verfügt.

 

Sachverhalt:

 

In Vorbereitung auf den Bürgerentscheid zur Neugestaltung der Wismarschen Straße waren weitere Planungen durch das beauftragte Ingenieurbüro zu erbringen. Diese Leistungen wurden gemäß vereinbartem Honorarvertrag in Höhe von 15.369,53 € in Rechnung gestellt.

 

Durch die fehlende Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2018 ist im PSK 54101.0960-187 kein Planansatz vorhanden.

 

Die Deckung erfolgt aus dem PSK 54301.0960000-164 Straßenausbau Jahnstraße, da nach Abrechnung durch das Straßenbauamt Schwerin die veranschlagten Mittel nicht zur Gänze benötigt wurden.

 

Sollte es in diesem Jahr noch zu einem Nachtragshaushalt kommen, sind die Mittel entsprechend umzuverteilen.

 

Gemäß Hauptsatzung gibt der Hauptausschuss seine Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen ab 5.000 € bis 50.000 € je Fall.      

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen gibt seine Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung für das PSK 54101.0960-187 Neugestaltung Wismarsche Straße (Altstadtbereich) in Höhe von 15.369,53 €.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0