05.08.2019 - 9 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Informationsvorlage. Sie teilt mit, dass das Erstellen des vorliegenden Berichtes von der Kommunalverfassung vorgeschrieben ist und jährlich dem Finanzausschuss vorgelegt wird. Abschreibungen und Sonderposten sind noch nicht gebucht. Im ergebnishaushalt gibt es keine negativen Entwicklungen, im Finanzhaushalt spiegelt sicg die Liste der Investitionen wieder.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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