24.06.2019 - 16 Wahl eines ständigen Vertreters in die Verbands...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen ist Mitglied im Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern(eGo-MV). In dessen oberstem Willensbildungs- und Beschlussorgan, der Verbandsversammlung, wird sie kraft Gesetzes (§ 156 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)) durch den Bürgermeister vertreten.

 

§ 7 Absatz 1 der Verbandssatzung des eGo-MV eröffnet in Verbindung mit § 156 Absatz 2 Satz 2 KV M-V die Möglichkeit, dass die Stadtvertretung anstelle des Bürgermeisters einen Bediensteten mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betrauen kann, dem die Leitung der fachlich zuständigen Organisationseinheit obliegt.

 

 

Gemäß § 3 Absatz 1 der Verbandssatzung erbringt der eGo-MV für seine Mitglieder Leistungen im Zusammenhang mit der Erschließung und Nutzbarmachung von E-Government-Technologien und –Lösungen. Unter diesem Aspekt erscheint es sinnvoll, Herrn Steffen Jahnke mit der Vertretung der Stadt Grevesmühlen in der Verbandsversammlung zu betrauen, da er als diplomierter Informatiker und Sachbereichsleiter IT über das notwendige fachspezifische technische Wissen und eine entsprechende Qualifikation verfügt, um die Entscheidungsfindung in der Verbandsversammlung durch Beratung und Beschlussfassung mitzugestalten.

 

Mit Beschluss vom 02. März 2016 wurde Herr Steffen Jahnke durch die Stadtvertretung als ständiger Vertreter gewählt.

 

 

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Beschluss:  

 

Die Stadtvertretung beschließt, Herrn Steffen Jahnke, Sachbereichsleiter IT bei der Stadt Grevesmühlen, als ständigen Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zu entsenden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

24

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2531&TOLFDNR=36675&selfaction=print