24.06.2019 - 17 Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 24.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es werden folgende Vorschläge unterbreitet:
für die SPD Fraktion: Gerrit Uhle
für die CDU Fraktion: Ralf Grote Stellvertreterin: Kathrin Thrun
für die Fraktion Die Linke: - Stellvertreter: Volkmar Schulz
für die Fraktion grevesmühlen.jetzt: Christiane Münter
Frau Münter beantragt geheime Wahl
Die Wahl erfolgt an einem seitlich gestellten Tisch, außerhalb des während der Sitzung eingenommenen Platzes. Die Stimmzettel werden durch die Stimmzählkommission verteilt, mittels einer Wahlurne eingesammelt und ausgewertet.
Es folgt die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Es fallen 10 Stimmen auf Herrn Gerrit Uhle
10 Stimmen auf Herrn Ralf Grote und
4 Stimmen auf Frau Münter
Da Herr Uhle und Herr Grote die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten haben, wird das Losverfahren durchgeführt. Das Los wird durch die Stadtpräsidentin gezogen und die Entscheidung bekanntgegeben:
Herr Ralf Grote wird weiteres Mitglied im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg.
Es folgt die Abstimmung zur Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters.
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Frau Kathrin Thrun: 9
Herr Volkmar Schulz: 13
(2 Enthaltungen)
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg besteht gemäß § 14 Abs. 2 LPIG M-V u.a. aus den Bürgermeistern der Mittelzentren in Westmecklenburg. Neben dem Bürgermeister ist ein weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg zu wählen.
Der weitere Verbandsvertreter ist von der Stadtvertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der kommunalen Wahlperiode zu wählen. Vertreter in der Verbandsversammlung müssen satzungsgemäß keine Stadtvertreter sein.
Um die Interessen der Stadt Grevesmühlen auch im Verhinderungsfall adäquat vertreten zu können, ist es erforderlich für das weitere Mitglied einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu benennen. Als Stellvertreter des Bürgermeisters fungiert der 1.Stadtrat / die 1 Stadträtin.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung beschließt Herrn Ralf Grote als weiteres Mitglied für die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg zu benennen.
2. Die Stadtvertretung beschließt zudem Herrn Volkmar Schulz als Stellvertreter für das 2. Mitglied der Stadt Grevesmühlen im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg zu benennen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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