30.04.2019 - 10 Beschluss über die Hauptsatzung der Stadt Greve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer erläutert die wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung. Zunächst ist zu entscheiden, welche Regelung zur Entschädigung im Verhinderungsfall des Stadtpräsidenten getroffen werden soll.

Die Mitglieder sprechen sich für die zweite Variante aus.

 

Weiterhin ist zu entscheiden, ob in den beratenden Ausschüssen Stellvertretungen gewählt werden sollen.

 

Dr. Anderko berichtet, dass dies im Kreistag so gehandhabt wird. Er spricht sich aber dafür aus, dass es in den beratenden Ausschüssen der Stadt keine Stellvertretungsregelung gibt.

 

Der Hauptausschuss spricht sich dafür aus, in den beratenden Ausschüssen keine Stellvertretungsregelung zu wählen.

Frau Münter erläutert ihre Anmerkungen zur Hauptsatzung. Unter anderem spricht sie sich dafür aus, in § 3 Abs. 1 „vor Feststellung der Tagesordnung“ zu streichen.

 

Frau Scheiderer merkt an, dass die Einwohnerinnen und Einwohner den Anspruch darauf haben, schon bei Veröffentlichung der Tagesordnung zu wissen, wann die Einwohnerfragestunde stattfindet.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, bis zur Stadtvertretung Rücksprache mit der Kommunalaufsicht zu diesem Thema zu halten.

 

Weiterhin spricht sich Frau Münter dafür aus, in § 3 Abs. 1 …. „das jeweilige Gremium beschließt in wichtigen Fällen“….. zu streichen.

Diesem Vorschlag stimmen die Hauptausschussmitglieder zu.

 

Zu § 5 Abs. 2 merkt Frau Münter an, dass es sich nur um Beispiele handelt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, als Formulierung … „ Nichtöffentlich behandelt werden insbesondere“…

Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

 

Als nächsten Punkt spricht Frau Münter den §6 Hauptausschuss an und merkt an, dass Absatz 1 und 4 zusammen gehören.

 

Frau Münter übergibt ihre Anregungen zur Hauptsatzung an Frau Scheiderer.

 

Frau Scheiderer schlägt vor, die Anmerkungen von Frau Münter als weitere Anlage nach Beratung im Hauptausschuss an die Beschlussvorlage anzuhängen.

 

Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2017 gab es zahlreiche gesetzliche Änderungen, unter anderem im Vergabewesen, in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und in der Entschädigungsverordnung. Zudem hat die Stadtvertretung die Führung eines Doppelhaushaltes beschlossen. Wegen des Umfangs des daraus resultierenden Änderungsbedarfs ist eine grundsätzliche Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen empfehlenswert.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die als Lesefassung beiliegende Hauptsatzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2529&TOLFDNR=36260&selfaction=print