30.04.2019 - 11 Beschluss einer neuen Geschäftsordnung für die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Zunächst erfolgt eine Diskussion zu § 7 Abs. 2 zur Redezeit.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die alte Formulierung beizubehalten.

Dieser Antrag findet Zustimmung bei den Ausschussmitgliedern.

 

Frau Münter spricht § 2 Abs. 2 an und kritisiert, die tägliche Kontrolle des elektronischen Postfaches.

Es entsteht eine rege Diskussion zur Thematik.

 

Der Bürgermeister unterbreitet den Vorschlag den Satz nach …“dem Stadtpräsidenten ihre jeweils aktuellen E-Mail-Adressen mitzuteilen.“ zu beenden.

Dieser Vorschlag findet die Zustimmung der Ausschussmitglieder.

 

Zum Thema Beschlussvorlagen und Anträge merkt Frau Münter an, dass die anwesenden Bürger über die Anträge der Fraktionen schlecht informiert sind. Sie bittet um eine kurze und präzise Erläuterung der Anträge.

 

Der Bürgermeister spricht sich dagegen aus, dies schriftlich zu fixieren. Die Stadtvertreter sollten dies in der Sitzung umsetzen und darauf achten.

 

Herr Krohn ist der Meinung, dass der Bürger die Tagesordnung kennt, wenn er zur Sitzung der Stadtvertretung kommt.

 

Dr. Brockmann berichtet von Sitzungen der Gemeindevertretung der Partnergemeinde Ahrensbök. Dort wird es in ähnlicher Form gehandhabt.

 

Auch Dr. Anderko meldet sich zu Wort und teilt mit, dass der Antrag durch den Antragsteller vorgetragen wird. Es ist also gängige Praxis.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Diskussion zu diesem Thema wieder mit denjenigen aufzugreifen, die die neue Stadtvertretung maßgeblich prägen (der neue Stadtpräsident, die Fraktionsvorsitzenden, der neue Hauptausschuss).

 

Frau Kausch spricht sich dafür aus, diesen Vorschlag für Anträge aufzugreifen, jedoch nicht für reguläre Tagesordnungspunkte.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Abstimmung unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen erfolgt.

 

Sachverhalt:

Für die Mitglieder der Stadtvertretung Grevesmühlen sollen sich in der neuen Wahlperiode die Voraussetzungen für die Nutzung des digitalen Sitzungsdienstes ändern. Dazu sind Hauptsatzung und Geschäftsordnung anzupassen, um damit die Basis zu schaffen, dass die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sowie die in die Ausschüsse gewählten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zu den geänderten Bedingungen am digitalen Sitzungsdienst teilnehmen und dafür einen monatlichen pauschalisierten Auslagenersatz erhalten können.

 

Die Geschäftsordnung ist zu überarbeiten, um die konkreten Rahmen- und Nutzungsbedingungen für den digitalen Sitzungsdienst festzulegen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Geschäftsordnung, in der beiliegenden Lesefassung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2529&TOLFDNR=36259&selfaction=print