08.04.2019 - 9 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2019 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Das Maßnahmenprogramm enthält im Wesentlichen die Straßenbaumaßnahme Schulstraße, Kirchstraße.  Es sind keine Kreditneuaufnahmen vorgesehen. Das Jahresergebnis beträgt voraussichtlich 207.000 Euro.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -279.000 Euro, die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt -26.000 Euro. Der Haushalt ist jahresbezogen und unter Berücksichtigung von Vorträgen gemäß Muster 5b in der Planung somit nicht ausgeglichen. Ursache hierfür sind die als Minderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zu buchenden Auflösungen aus der Fertigstellung einzelner Bauabschnitte der Erschließungsarbeiten u.a. von Schulstraße/Kirchstraße und den Grundstücksverkäufen, welche in gleicher Höhe wieder in den Einzahlungen aus Vorräten gebucht werden.

Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf 2.243.400 Euro. Die größten Positionen bilden hierin die Erlöse aus der Auflösung von Sonderposten für an die Stadt übergebene öffentlich nutzbare Objekte mit 486.000 Euro, die Grundstücksverkäufe mit 189.000 Euro (u.a. 20.000 €, Behrensgang 1, 49.000 € Ziegenhorn 5, 25.000 € Große Seestraße 7/9, 95.000 € Wismarsche Str. 18) EFRE-Mittel in Höhe von 600.000 Euro und die Eigenmittel der Gemeinde mit 950.000 Euro. Hinzu kommen Rückzahlungen von vergebenen Darlehen (18.400 Euro).

Die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 1.127.000 Euro. Hier finden sich die im Maßnahmenprogramm dargestellten Investitionen wieder. Der Saldo hieraus beträgt 1.116.400 Euro.

 

Herr Schiffner stellt fest, dass bislang 71,6 Mio. Euro in das Sanierungsgebiet geflossen sind, wovon die Stadt Grevesmühlen 42 Mio. Euro an Eigenmitteln erbracht hat. Auf die Nachfrage, wofür 2019 die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden sollen, erläutert Herr Prahler, dass ein Einleger zur Citynacht mit Werbung für den Bürgerentscheid in Vorbereitung ist. Hinsichtlich der Baumaßnahme Kirchstraße bestätigt Herr Prahler, dass das Ausschreibungsergebnis in das Zahlenmaterial eingeflossen ist, die Auftragsvergabe soll im kommenden Hauptausschuss beschlossen werden.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2019 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.          

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2019.                     

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage