18.02.2019 - 11 Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Innerhalb des geplanten Bebauungsplanes Nr. 43 "West I" der Stadt Grevesmühlen sollen verschiedenste Wohnbedürfnisse und Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden. In dem künftigen Wohngebiet sollen vielfältige bauliche Strukturen, u.a. Einzel- und Doppelhäuser und Geschosswohnungsbauten, entstehen.

 

Aufgrund konkreter Vorhaben der Diakonie sowie der Wobag soll deshalb der Bebauungsplan Nr. 43.1 aufgestellt werden, um zeitnah eine Realisierung von dringend benötigten Wohnprojekten für Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen für betreutes Wohnen zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 43.1 greift damit das ursprüngliche Konzept auf und ermöglicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch eine zügige Wiedernutzbarmachung der bisher durch landwirtschaftliche Unternehmen genutzten Flächen. Das beschleunigte Verfahren kann für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung angewandt werden und sieht von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ab. In Vorbereitung auf die künftig geplante Wohnsiedlung "West I" am Börzower Weg kann somit ein erster Abschnitt der weiteren Wohnbauflächenentwicklung der Stadt Grevesmühlen realisiert werden.

 

Information zu Leitbildern im ISEK der Stadt Grevesmühlen

Leitbild 2: Grevesmühlen die wachsende Stadt

Projekt Nr.1 – Entwicklung Wohnstadt West (Schlüsselprojekt)

 

 

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Beschluss:  

1. Für das rd. 3,3 ha große Gebiet in der Stadt Grevesmühlen, gelegen am Börzower Weg, begrenzt im Norden und Westen durch ehemals von landwirtschaftlichen Unternehmen genutzte Hallen und Flächen, im Osten durch Kleingärten und im Süden durch teils aufgegebene Kleingärten mit angrenzender Wohnbebauung sowie dem örtlichen Friedhof, soll der Bebauungsplan Nr. 43.1 "Wohnhof am Börzower Weg" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch als Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 43   "West I" aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43.1 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von dringend benötigten Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie für betreutes Wohnen zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in Vorbereitung der geplanten Wohnsiedlung am Börzower Weg, zwei Sonstige Sondergebiete nach § 11 Baunutzungsverordnung auszuweisen, die für besondere Wohnzwecke nutzbar sind.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

18

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage