18.02.2019 - 9 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 18.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem erneuten Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden erneut beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte ebenfalls erneut Gelegenheit Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Während der öffentlichen Auslegung vom 04.09.2018 bis zum 04.10.2018 wurden keine Anregungen vorgebracht.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet gemäß beiliegendem Abwägungsvorschlag. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen/Anregungen.
Hinweise werden lediglich zur Kenntnis genommen.
Die Festlegungen aus dem Abwägungsbeschluss können nun in die Planzeichnung und Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 eingearbeitet werden und der abschließende Beschluss zur Satzung (Satzungsbeschluss) kann gefasst werden.
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum erneuten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und ausgewertet. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht.
Für die Abwägung ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen/Anregungen.
Diese sind laut tabellarischer Zusammenstellung gemäß Anlage zu beachten.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage macht sich die Stadt zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Abwägungsbeschluss gemäß Anlage.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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