29.01.2019 - 6 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung  eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum erneuten Entwurf 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 kann nun der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in die Planzeichnung (Teil A), im Text (Teil B) und in die Begründung eingearbeitet.

 

Die Begründung wurde hinsichtlich der geplanten Ansiedlung des Agrarbetriebes wie folgt ergänzt: „Die Übertragung der Immissionskontigentierung wird gemäß § 9 Abs. 2 BauGB an den Agrarbetrieb Ceravis AG gebunden. Sofern dieser seine Planungen im Bereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 nicht umsetzt oder seine Nutzung an dem Standort aufgibt, gelten die Immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (ISFP) aus dem Ursprungsplan wieder.“

 

Die Satzung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 ist nach der Beschlussfassung auszufertigen und bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung in der Presse tritt die Satzung in Kraft. Die Rechtskraft der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 sind dem Landkreis NWM und dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg anzuzeigen.

 

 

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Beschluss:  

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt aufgrund des § 10 BauGB die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest gemäß Hauptsatzung vorzunehmen. Dabei ist in der Bekanntmachung anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen mit Begründung während der Dienststunden für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2523&TOLFDNR=35365&selfaction=print